Ein Wolf für alle Felle | PETA und Herr Wolf

Keine Gnade | De Re Publica

Bundespräsident Bob Schneider Horst Köhler hat heute die Gnadengesuche von Christian Klar und Birgit Hogefeld abgelehnt. Sie hätten keine Anzeichen von Reue für die von ihnen verantwortbaren Verbrechen der RAF gezeigt.
Das zu kommentieren habe ich kein Interesse. Meine Meinung ist ja relativ simpel: Wer ein Verbrechen begeht, gehört eingesperrt, bis er sich der Tragweite seines Vergehens gegen die Gesellschaft bewußt ist und bereit, die Konsequenzen zu tragen, was auch - soweit möglich - eine Wiedergutmachung einschließt. Die Aufgabe der Gesellschaft dabei ist aber auch klar: wer der Gesellschaft geschadet hat, muß, wenn er Reue zeigt, auch wieder eingegliedert werden, wenn von einer weiteren Schädigung nicht auszugehen ist. Dazu kann auch auch - wie im Fall von Brigitte Monhaupt - eine vorzeitige Entlassung gehören.

Was mich jedoch umtreibt, ist die Arroganz Einiger, die geglaubt hatten, dem Präsidenten vorscheiben zu können, wie er sich in der Situation zu verhalten habe. Als öffentlich wurde, daß er sich mit Christian Klar treffen wolle, protestierten einige CSU-Politiker und drohten eine Verweigerung seiner Wiederwahl an, sollte Horst Köhler die Begnadigung unterzeichnen.
Wie schon so oft frage ich mich: Was sind das für Politiker, die das Volk repräsentieren wollen, aber gleichzeitig die politischen Systeme durch versuchte Nötigung eines demokratisch gewählten Staatsoberhauptes destabilisieren? Wie kommt es, daß die persönliche Profilierung Vorrang vor den Interessen des Volkes hat?
Man kann die Begnadigungsdebatte sehen wie man will, man kann für eine detaillierte Aufarbeitung der Vorgänge um die RAF sein oder dagegen, man kann auch die vorzeitige Entlassung von Brigitte Monhaupt verurteilen. Nicht aber sollte man sich dazu versteigen, anderen Menschen zu drohen, wenn man im Sinne der Demokratie handeln will.
zornröschen (anonym) (anonym) - 7. Mai, 21:29

gut, das ich nicht verliebt bin^^

Herr Wolf - 8. Mai, 10:39

Gut, daß

ich wieder weiß, warum Sie das schreiben :)
herr axel (anonym) (anonym) - 8. Mai, 08:23

es ist nach wie vor nicht bewiesen, dass herr klar geschossen hat. doch unabhängig von der schuldfrage sehe ich es grundsätzlich so wie sie, herr wolf: wer ein verbrechen begeht, der muss - so lange dieses unsere rechtssystem gilt - hinter gittern. ABER: warum bitte wird so gut wie jedes gnadengesuch in diesem staat bewilligt, nur bei der raf nicht? es werden hier definitiv verbrecher an funktionären anders behandelt als verbrecher an normalsterblichen menschen. es ist mehr als üblich, einen lebenslänglich gefangenen nach 24 jahren haft zu entlassen - bei herrn klar nicht. alle menschen in unserem land sind gleich - manche sind gleicher.

Herr Wolf - 8. Mai, 11:38

Ich gebe Ihnen recht.

Manche Menschen sind gleicher als andere. Tatsächlich werden in diesem Land und in vielen anderen, die sich demokratisch nennen und die Gleichheit der Menschen predigen und in denen doch einige über andere erhoben werden, nicht alle Menschen gleich behandelt. Das liegt einerseits an Fehlern im System und andererseits daran, daß einige Menschen vielleicht mehr Anteil am Überleben demokratischer Strukturen als andere.
Und im Fall von Mandatsträgern ist nicht alleine der Mord an einem Menschen zu zählen, sondern auch ein Anschlag auf die Demokratie, die sich - natürlich nur im Idealfall - in Mandatsträgern personifiziert.


Für mich - und wahrscheinlich für die meisten, die überhaupt darüber nachdenken - sieht der Fall Klar so aus: Christian Klar hat, als die vorzeitige Haftentlassung Brigitte Monhaupts bekannt wurde, ein Gnadengesuch an den Bundespräsidenten geschrieben. Dieser Bundespräsident hat nach Sichtung von Akten und eines Gesprächs mit dem Gnadenersuchenden beschlossen, ihm diese Gnade zu verwehren, weil Christian Klar keine Reue gezeigt habe für die Vergehen, die er zu verantworten hat, und darüber hinaus weiterhin nicht auszuschließen sei, daß von Klar eine Gefährdung für die Gesellschaft ausgeht.
Inwiefern das richtig ist, kann ich nicht beurteilen.
Ich würde aber durchaus soweit gehen zu sagen, daß Menschen, die die Freiheit anderer beeinträchtigen oder beeinträchtigt haben und danach keine Reue zeigen, auch keine Gnade erlangen sollten.

Sicher: Gnade kann man nicht verdienen, man bekommt sie unverdient gewährt. Wenn Gnade allerdings vielleicht mit sich bringt, der Demokratie Schaden zuzufügen, dann ist die Gnade nicht angebracht.
Anna Licht (anonym) - 9. Mai, 19:46

NaNiNaNa

ich fürchte, Sie verwechseln da etwas, hochgeschätzter Herr Axel.

Die Menschen, die ihre lebenslängliche Strafe vorzeitig nach 15, 20 ... Jahren beenden, werden nicht begnadigt, sondern vorzeitig entlassen.
In Deutschland muss ein Gefangener immer die Möglichkeit haben, wieder auf freien Fuß zu kommen. Deswegen wird bei lebenslangen Freiheitsstrafen (frühestens nach 15 Jahren auf Antrag des Gefangenen hin, soweit mir bekannt) per Gutachten und Gerichtsbeschluss darüber befunden, ob der Gefangene noch eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt. Wenn dies nicht der Fall ist, kommt er mit fünfjähriger Bewährungszeit frei, ansonsten kann alle zwei Jahre erneut ein Antrag gestellt werden. Die Entscheidung des Gerichts hat (letztlich) nichts mit der Schwere der Schuld oder dem Bereuen der Tat zu tun, sondern nur mit der Gefahreneinschätzung - das ist ein rein formaler Vorgang, dem unsere Verfassung zu Grunde liegt, aber kein "moralisches Gedöns" - vgl. Frau Mohnhaupt und all die anderen, die eben nicht lebenslang sitzen, sondern früher wieder an die Luft dürfen (bei Wikipedia stehen Durchschnittswerte, aber wer weiß schon, ob die stimmen...) - und das ist auch gut so.

Der Herr Klar wiederum dachte sich, er könne ja mal den Herrn Köhler anschleimen, weil der Bundespräsident als Staatsoberhaupt begnadigungsbefugt ist (sofern der zu begnadigende von einem Bundesgericht verurteilt wurde). Der Herr Köhler darf immer begnadigen, wenn er Lust dazu hat (theoretisch, praktisch ist er natürlich eher praktisch veranlagt und lässt die Terroristen im Bau, wenn sie noch zucken und mucken). Deswegen wäre es vom Herrn Klar schlau gewesen, ein reuiges Gesicht aufzusetzen und das arg frankfurterschulenartige Geschwätz zu unterdrücken - hat er aber nicht, und deswegen darf er sich weiter im Knast vergnügen (völlig zu Recht, wie ich übrigens finde, ein bisschen Reue darf's dann schon sein bitte).

Vielleicht editiere ich das noch, wenn ich keine Lust auf Statistiksoftware mehr habe... *seufz*
herr axel (anonym) (anonym) - 10. Mai, 15:18

genau das ist ja die krux: du schreibst völlig zu recht, dass es bei begnadigungen einzig und alleine darauf ankommt, ob der sträfling noch eine gefahr für die gesellschaft darstellt. es ist völlig unerheblich, ob er reue für seine tat zeigt. gleichzeitig schreibst du, herr klar hätte vor dem präsidenten ein reuiges gesicht auflegen sollen, da ihm das vielleicht weitergeholfen hätte. und genau dies ist ein unding, weil eben die reue überhaupt keine rolle spielen darf sondern nur die gefahr für die gesellschaft, die noch von ihm ausgeht. hier hat herr köhler seine hausaufgaben nicht gemacht und hat sich von dem unreuigen verhalten des herrn klar - welches sein gutes recht ist - blenden lassen. fair geht anders.
Herr Wolf - 10. Mai, 15:30

Man korrigiere mich.

Wenn die Erteilung der Gnade was mit dem Abwägen der Gefahr für die Gesellschaft zu tun hat, die Haft den Gnadensuchenden allerdings nicht in seinen Anschauungen und vielleicht auch nicht in seiner Radikalität - oder gerade da - gemäßigt hat: Ist die Gnade dann angebracht, wenn nicht sicher ist, ob der Gnadensuchende nicht vielleicht doch gefährlich ist?
Anna Licht (anonym) - 10. Mai, 19:45

Keiner versteht mich...

...und das, obwohl ich immer soviel quatsche...
...aber vielleicht gibt's einen Zusammenhang ;-)

Also.
Bei Begnadigungen kommt es auf nichts anderes an, als das Gutdünken des Bundespräsidenten. Dass dieser seine Entscheidung unter anderem vom Bedauern oder zumindest der Einsicht des Gefangenen abhängig macht, finde ich verständlich - würde ich auch machen. Wenn er wollte, könnte der Herr Köhler jedoch auch irgendeinen völlig durchgeknallten Psychopathen entlassen, wurst, ob der noch eine Gefahr für irgendwen darstellt. Der Herr Köhler darf, wenn er denn will, er muss aber nicht.

Der Gefangene darf nach Absitzen des 15-Jahre-Minimums Anträge auf vorzeitige Entlassung stellen, ein zuständiges Gericht muss dann eine Entscheidung treffen, und diese basiert auf der Gefahreneinschätzung. Die Anträge darf er alle zwei Jahre wieder stellen, egal was er auch noch so abartiges gemacht haben mag.
Ist keine Gefahr mehr zu erwarten, muss der Gefangene auf Bewährung entlassen werden - und das ist keine Begnadigung.

*fühltsichmissverstandenundklugscheißerisch*
*senktdashaupt*
*gehtab*
Herr Wolf - 11. Mai, 09:13

Ich argumentierte nur aus Sicht des BP.

Bilde ich mir ein.
Andererseits habe ich es jetzt noch mal besser verstanden.
Der Gnadenersuchende könnte dem BP also auch Briefmarken zeigen, wenn er glaubt damit Glück zu haben. Und wenn der BP dann eine Blaue Mauritius sieht und sich darüber freut, hätte er das Recht, dem Gnadengesuch stattzugeben, selbst wenn es sich um einen Massenmörder handelt, der beim Blättern durchs Album noch gemurmelt hat, daß er noch drei oder vier Rechnungen offen hat.
Seh ich das richtig?

Im Fall Klar heißt das nur, daß der BP einfach keine Lust oder Veranlassung hatte.

Warum hat Herr Klar nach 24 Jahren Haft dann keine vorzeitige Entlassung beantragt?
Oder darf er das gar nicht dank irgendwelcher Zusätze im Urteil?

*wollte sich ja über was ganz anderes aufregen
herr axel (anonym) (anonym) - 11. Mai, 15:27

mich versteht auch keiner...

sie haben recht, frau licht. und auch sie haben recht, herr wolf. und doch gibt es für mich folgenden widerspruch: richtig ist, dass eine vorzeitige haftentlassung vor gericht entschieden werden MUSS. übrigens nicht zwingend nach 15 jahren sondern nach der vom urteil verkündenden richter zugrunde gelegten mindesthaftdauer (was auch mehr oder weniger als 15 jahre sein können). ABER: wenn bei der entscheidung über die vorzeitige entlassung die reue und einsicht des täters keine rolle spielt, sondern rein die frage, ob er der gesellschaft noch schaden könnte (und so ist es de facto laut unserer rechtssprechung), wie kann dann ein präsident bei seiner entscheidung reue mit als entscheidungsgrundlage hernehmen? natürlich DARF er das, da er seine entscheidung nicht einmal begründen muss, doch ist das wirklich fair?

*inderhoffnungverstandenzuwerden*
Anna Licht (anonym) - 12. Mai, 10:42

Wir könnten "die anonymen Missversteher" gründen. Oder noch besser: "die anonymen Unverstandenen", da stehen wir alle in besserem, weil unschuldigen Licht =)

Ja, Herr Axel, das ist natürlich eine andere Geschichte, die Fairness bei einer Begnadigung. Ich persönlich finde das Gnadenrecht, wie es in Deutschland existiert, ziemlich überflüssig. Die Zeiten, in denen ein Staatsoberhaupt sich in juristische Fragen entscheidend einmischt, sollten ja eigentlich vorbei sein.
Fair ist das sicher nicht, wenn in diesem Fall Herr Klar an anderen Latten gemessen wird, als Frau Mohnhaupt u.a. - andererseits hat er natürlich wie alle anderen auch immer wieder die Möglichkeit vor Gericht seine Harmlosigkeit darzustellen. Von daher ist es eigentlich nicht zwingend unfair, dass der BP nach subjektiven Kriterien entscheiden kann, es ist eher eine Art Joker, ein zweites Mal würfeln in einer Spielrunde.

Abschaffen, das Gnadenrcht, sage ich da, braucht nämlich eigentlich kein Mensch.

Für den Herrn Klar ist's derweil jedoch nicht weiter schlimm, dass unser aller oberster Horst sich gegen das Gnädigsein entschieden hat (wahrscheinlich konnte Herr Klar die Blaue Mauritius einfach nicht mehr finden) - soweit mir bekannt, kann Herr Klar in ca. einem Jahr erneut einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen (sowie er das, Herr Wolf, um Ihre Frage zu beantworten, auch in der Vergangenheit bereits getan hat - vergeblich, wie bekannt ist). Und da läuft dann alles wieder fair und unabhängig vor Gericht - und nicht in den Medien, weil's zu unspektakulär ist.
Herr Wolf - 15. Mai, 12:05

Ich würde mich

in Ihren Club auch gleich einweisen lassen, da mein Ansatzpunkt der Aufregung nach wie vor unbeachtet geblieben ist... ; )
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Manchmal,
Herr Wolf, manchmal hilft es einfach, wenn man eine...
pathologe - 23. Jul, 07:24

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