Breaking Rules Reloaded | Aus aktuellem Anlaß | De Re Publica
Und nein, ich meinte nicht, liebe Autofahrer allerorten, man soll die Regeln der StVO brechen, die sind nämlich überwiegend wichtig und sinnvoll so, wie sie sind.
Blinken ist gesetzlich vorgeschrieben beim Spur- und Richtungswechsel, so wie es übrigens verboten ist, durchgezogene Linien zu überfahren.
Auf einer Fahrspur, die mit einer dicken unterbrochenen Linie von der restlichen Fahrbahn getrennt ist (wie beispielsweise Abbiegespuren auf Autobahnkreuzen), darf man auch rechts den restlichen Verkehr überholen, verboten ist dies allerdings bei sonstiger Fahrbahnmarkierung. Ausnahmen: stockender Verkehr oder in der Stadt. Verboten ist es übrigens auch, bei Stau einfach mal eben auf die Standspur auszuweichen, um bis zur nächsten Ausfahrt vorzufahren, so es nicht extra angegeben wird.
Was im Übrigen nicht verboten ist, es aber sein sollte: brennende Gegenstände, also bspw. Zigarettenstummel, aus dem Fenster zu werfen. Überhaupt sollte man gar nichts aus dem Fenster werfen, denn wo immer man es hinwirft, liegt es rum und keiner macht es weg. Da wird man dann schnell vom Verkehrs- zum Umweltsünder.
Ansonsten ist es auch hilfreich für alle, nicht auf Unfälle zu glotzen, vorausschauend und rückschauend zu fahren, bei einer kritischen Situation weder die Nerven zu verlieren noch gleich mal die Warnblinker anzumachen (meistens ist es völlig unnötig und erhöht die Wahrscheinlichkeit auf einen Stau nur, weil gleich wieder alle panisch reagieren). Es empfiehlt sich überhaupt, das eigene Gehirn zu benutzen dun gleichzeitig zu berücksichtigen, daß andere das nicht tun. Fahren Sie also genau so, als seien Sie sich dessen bewußt, daß Sie ein Mordinstrument führen: Passen Sie auf!
Und wenn ich kein so netter Mensch wäre, wie ich im Übrigen bin, würde ich jetzt auch noch die ganzen Kennzeichen der Autos hinschreiben, die mir auf meiner sechsstündigen Fahrt gestern dermaßen auf den Sack gegangen sind, daß ich Mühe hatte, nicht unflätig im Auto rumzubrüllen. Aber so lasse ich das einfach so, wie es ist hier stehen, und hoffe, daß der Zufall das Seine dazu beiträgt, Verkehrslegastheniker eines Besseren zu belehren, bis wir uns auf einer Autobahn meiner Wahl wiedertreffen.
Blinken ist gesetzlich vorgeschrieben beim Spur- und Richtungswechsel, so wie es übrigens verboten ist, durchgezogene Linien zu überfahren.
Auf einer Fahrspur, die mit einer dicken unterbrochenen Linie von der restlichen Fahrbahn getrennt ist (wie beispielsweise Abbiegespuren auf Autobahnkreuzen), darf man auch rechts den restlichen Verkehr überholen, verboten ist dies allerdings bei sonstiger Fahrbahnmarkierung. Ausnahmen: stockender Verkehr oder in der Stadt. Verboten ist es übrigens auch, bei Stau einfach mal eben auf die Standspur auszuweichen, um bis zur nächsten Ausfahrt vorzufahren, so es nicht extra angegeben wird.
Was im Übrigen nicht verboten ist, es aber sein sollte: brennende Gegenstände, also bspw. Zigarettenstummel, aus dem Fenster zu werfen. Überhaupt sollte man gar nichts aus dem Fenster werfen, denn wo immer man es hinwirft, liegt es rum und keiner macht es weg. Da wird man dann schnell vom Verkehrs- zum Umweltsünder.
Ansonsten ist es auch hilfreich für alle, nicht auf Unfälle zu glotzen, vorausschauend und rückschauend zu fahren, bei einer kritischen Situation weder die Nerven zu verlieren noch gleich mal die Warnblinker anzumachen (meistens ist es völlig unnötig und erhöht die Wahrscheinlichkeit auf einen Stau nur, weil gleich wieder alle panisch reagieren). Es empfiehlt sich überhaupt, das eigene Gehirn zu benutzen dun gleichzeitig zu berücksichtigen, daß andere das nicht tun. Fahren Sie also genau so, als seien Sie sich dessen bewußt, daß Sie ein Mordinstrument führen: Passen Sie auf!
Und wenn ich kein so netter Mensch wäre, wie ich im Übrigen bin, würde ich jetzt auch noch die ganzen Kennzeichen der Autos hinschreiben, die mir auf meiner sechsstündigen Fahrt gestern dermaßen auf den Sack gegangen sind, daß ich Mühe hatte, nicht unflätig im Auto rumzubrüllen. Aber so lasse ich das einfach so, wie es ist hier stehen, und hoffe, daß der Zufall das Seine dazu beiträgt, Verkehrslegastheniker eines Besseren zu belehren, bis wir uns auf einer Autobahn meiner Wahl wiedertreffen.

Ist
Die Rechtsfreiheit des
Ansonsten dürfen Sie meinetwegen alles in Ihrem Auto tun, was Sie nur wollen, um sich ihrem persönlichen Glück anzunähern. Aber nur solange Sie meiner persönlichen Glücksentfaltung nicht schaden.
Es läuft auf einen interessanten Disput über die Leistungsfähigkeit der gesetzlich gegebenen persönlichen Freiheit hinaus. Diesen Disput, diese Freiheit nehme ich mir allerdings, führe ich nicht am Wochenende ;-)
Konjunktiv
Indikativ.